Der Elternbeirat vertritt die Anliegen der Eltern der in den Kindergarten aufgenommenen Kinder gegenüber dem Kindergarten und dessen Träger. Er hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Kindergarten und dem Träger zu fördern. Hierzu unterstützt der Elternbeirat den Kindergarten z.B. mit der Planung, Organisation und Durchführung von Sonderprojekten (z.B. Gartengestaltung, Sanderneuerung im Sandkasten) und Festen (Martinsfest; Weihnachtsfeier; Sommerfest, etc.). Bei Konflikten zwischen Eltern, Träger und Kindergarten wird er vermittelnd tätig. Der Elternbeirat setzt sich dafür ein, dass der Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung im Kindergarten verwirklicht wird. Er hat zu diesem Zweck insbesondere das Verständnis der Eltern für die Bildung- und Erziehungsziele des Kindergartens zu wecken. Des Weiteren nimmt er die Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegen und unterbreitet sie dem Träger oder der Leitung des Kindergartens. Der Elternbeirat setzt sich beim Träger für eine angemessene Besetzung mit Fachkräften sowie für die sachliche und räumliche Ausstattung ein.